§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Reinigungsleistungen von 10Glanz, nachfolgend Auftragnehmer genannt, gegenüber Unternehmen und Privatpersonen, nachfolgend Auftraggeber genannt.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder beidseitige Unterzeichnung zustande, Textform genügt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot und Vertrag.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB und ein bestimmter Erfolg nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen des Einvernehmens beider Parteien.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt erforderliche Zugänge, Schlüssel und Informationen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 5 Vergütung
(1) Es gilt die vereinbarte Vergütung. Da der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich und diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
(2) Personenbezogene Daten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung verarbeitet.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und im Übrigen ausgeschlossen.
§ 8 Kündigung
Laufende Verträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Bad Tölz, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.